1.1 Begriffsbestimmung

an|ti…; An|ti…,

vor Vokalen u. vor h gelegentlich ant…, Ant… ‹aus gr. anti- „gegenüber, entgegen“›: a) Präfix, das einen ausschließenden Gegensatz bezeichnet (z.B. antibürgerlich); b) Präfix, das ausdrückt, dass das im Grundwort Enthaltene verhindert wird (z.B. anti- konzeptionell); c) Präfix, das einen komplementären Gegensatz bezeichnet (z.B. Antimaterie); d) Präfix, das ausdrückt, dass das so Bezeichnete ganz anders ist, als das, was das Grundwort angibt, dass es dessen Eigenschaften nicht enthält (z.B. Antiheld)

(Duden 2003: 110)

Statik

[grch.] die, als Teilgebiet der Mechanik die Lehre vom Gleichgewicht der an einem ruhenden Körper angreifenden Kräfte (Ggs.: >Kinetik).
Die S. starrer Körper ist bes. in der Bautechnik von Bedeutung (Bau-S.); sie dient dazu, aus den Belastungen eines Bauwerkes Spannungen und Formänderungen von Bauteilen sowie die zur Erreichung des Gleichgewichts notwendigen Bedingungen zu ermitteln.

(Der Brockhaus 1997: 277)